Als Eigentümer einer Immobilie oder eines Grundstücks haben sie bei jeder Einreise nach Nordzypern ein 90 Tage Visum aufgrund des Eigentums.
Möchten sie aber Ihr Eigentum zu jeder Jahreszeit und unbegrenzt genießen, dann empfehlen wir Ihnen, Ihre Aufenthaltserlaubnis einzuholen.
Im Folgenden thematisieren wir die Arten, Anforderungen und den Prozess der Erteilung von Aufenthaltsgenehmigungen.
zur Erinnerung: Visum bei der Ankunft.
Als Besitzer einer Immobilie erhalten Sie ein Visum bis zu 90 Tage (abhängig vom Zweck Ihres Besuchs) bei Ihrer Ankunft. Es ist wichtig, dass Sie den Nachweis erbringen, dass Sie das Land innerhalb des angegebenen Zeitraums verlassen und andere Bedingungen der Verordnung erfüllen (siehe unseren Artikel zu Visatypen).
Für Personen mit legalem Aufenthaltsstatus oder Befreiung von der Aufenthaltserlaubnis ist kein Visum erforderlich.
Die gewährte Aufenthaltsdauer darf 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen nicht überschreiten.
Wichtiger Hinweis: Überprüfen Sie das Ablaufdatum Ihres Reisepasses!
Qualifikationen zur kurzfristigen Aufenthaltserlaubnis
Die üblichsten und einfachsten Wege eine Aufenthaltserlaubnis zu beantragen
1) entsprechend Ihrem Einkommen
Das monatliche Einkommen entspricht der Summe von 3 Mindestlöhnen (derzeit 3.150 TL) oder entspricht dem Jahresäquivalent dieses Betrags auf einem Bankkonto.
2) wenn Sie unbewegliches Vermögen besitzen
Wenn Sie die Aufenthaltserlaubnis aufgrund des Eigentums an unbeweglichem Vermögen beantragen möchten, können Sie für die ersten 3 Jahre eine 1-jährige erneuerbare Aufenthaltserlaubnis und danach eine 2-jährige erneuerbare Aufenthaltserlaubnis erhalten, sofern Sie die eingetragenen Eigentumsurkunden erhalten haben auf Ihren Namen.
Wer kann sonst noch eine kurzfristige Aufenthaltserlaubnis erhalten: • die Ausländer, die zur wissenschaftlichen Forschung oder archäologischen Ausgrabung in die TRNZ kamen; • die Ausländer, die zur Berufsausbildung oder zum Praktikum in die TRNZ gekommen sind; • die Ausländer, die zur Behandlung einer Krankheit, die keine Gefahr für die öffentliche Gesundheit darstellt, in die TRNZ gekommen sind; • Ausländer, die ihre Hochschulausbildung in einem zweijährigen Programm abgeschlossen haben oder mindestens drei Jahre lang ein Hochschulprogramm absolviert und abgeschlossen haben, das vier Jahre oder länger dauert, können auf Antrag eine einmalige Aufenthaltserlaubnis für maximal 6 Monate erhalten innerhalb von 60 Tagen nach ihrem Abschluss;
• Den Yachtbesitzern oder Pächtern, die im Rahmen des Yachttourismus anreisen, sowie der Besatzung und den Passagieren kann innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten eine kurzfristige Aufenthaltserlaubnis von bis zu 6 Monaten erteilt werden, sofern sie die entsprechenden Unterlagen vorgelegt haben die Dauer ihres Aufenthalts im TRNZ-Hafen, in dem ihre Yacht vor Anker liegt;
• Ausländern, die zum Dreh eines Films / Dokumentarfilms anreisen, kann jedes Mal, wenn sie einen Zeitraum von maximal einem Jahr beantragen, eine kurzfristige Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, wenn sich herausstellt, dass das ihnen ursprünglich erteilte Visum für die Dreharbeiten nicht ausreicht abgeschlossen.
Kriterien für die Aufenthaltserlaubnis für Ausländer, die unbewegliches Vermögen in der TRNZ besitzen: - Er / sie muss ein Wohnhaus besitzen, das derzeit für diesen Zweck genutzt wird. - Wenn die Eigentumsurkunde einer Wohnung in mehr als eine Partei aufgeteilt ist und einem der Parteien eine kurzfristige Aufenthaltserlaubnis gemäß diesem Absatz erteilt wurde, wird einer anderen Partei für dieselbe Wohnung keine kurzfristige Aufenthaltserlaubnis erteilt . -Für den Fall, dass die Immobilie durch Vertragsabschluss gekauft wurde, muss die Zahlung für mindestens ein Drittel des Verkaufspreises geleistet worden sein und der Antragsteller muss beim Ministerrat eine Kauferlaubnis beantragt haben das unbewegliche Vermögen zu erwerben.
Zusatz unserer Anwaltskanzlei:
Im Regelfall werden 35% des Kaufpreises bei Vertragsunterzeichnung fällig. Daraufhin wird der Vertrag und die entsprechende Immobilie bei der "Land Registration" gemeldet (Vergleichbar mit dem Grundbucheintrag). Weswegen die oben genannten Kriterien automatisch erfüllt sind. Wenn für die Immobilie eine Eigentumsurkunde auf den Namen des Antragstellers eingetragen ist, muss der Antragsteller ein Einkommen in Höhe von mindestens 3 monatlichen Mindestlöhnen haben. wenn die Rate noch für die Immobile bezahlt wird.
weitere Möglichkeiten für die Aufenthaltserlaubnis für Ausländer, die unbewegliches Vermögen in der TRNZ besitzen:
Aufenthaltserlaubnis für Familien Haben Sie Kinder oder andere Familienmitglieder und Verwandte, die Sie gerne nach Nordzypern würden? In diesem Fall können sie eine Familiengenehmigung erhalten. Die Person, die bereit ist, die finanziellen Kosten eines Ausländers zu decken, der zum Zwecke der Familienzusammenführung nach Nordzypern kommen möchte und dessen Name in seinem Antrag auf Aufenthaltserlaubnis eingetragen ist, gilt als sein Sponsor. Die Personen, die als Sponsor betrachtet werden könnten, sind: die TRNZ-Bürger, Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis, Inhaber einer Geschäftserlaubnis, Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis für Studenten und Ausländer, die mindestens ein Jahr lang legal in der TRNZ gearbeitet haben. Personen, die eine Familienerlaubnis erhalten können: • der Ehepartner des Sponsors, der kein TRNZ-Bürger ist; • die behinderten ausländischen Kinder seines oder ihres Ehepartners, die älter als achtzehn Jahre sind;
• die Eltern des Sponsors oder seines Ehepartners, wenn der Sponsor und sein
Ehepartner arbeiten und Kinder unter 12 Jahre alt sind; • Eltern und Ehepartner der Inhaber einer Aufenthaltsgenehmigung;
• Die Kinder von Ausländern mit Wohnsitz im TRNZ, die kein Student sind, nicht
arbeiten, ledig sind und jünger als 23 Jahre sind.
• Die Eltern des Sponsors, der Bürger der TRNZ ist
Voraussetzung für die Beantragung der Aufenthaltserlaubnis sind ein gültiger Reisepass, ein aktuelles Passfoto und die Dokumente entsprechend der Art der beantragten Aufenthaltsgenehmigung.
Unsere Anwaltskanzlei „ESA Law Firm“im eigenen Hause hilft ihnen dabei gerne weiter.
Für genauere Informationen senden Sie uns eine Email, rufen Sie uns jederzeit an und abonnieren Sie unseren Newsletter um keine Neuigkeiten zu verpassen.
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